
(Julian Gröber)
Im Zuge der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) durch die damalige Bundesregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (2021 – 2025) wurde der Deutsche Wanderverband (DWV) als anerkannter Naturschutzverband bei dem Gesetzgebungsprozess beteiligt, in dem er dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Stellungnahme zu einem Referentenentwurf für ein neues BWaldG zu ihm wichtigen Punkten einreichen konnte.
Hierzu setzte sich ab Anfang 2023 eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Gebietsvereinen des DWV zusammen, an der auch der Hunsrückverein e.V. durch seinen Vorsitzenden Julian Gröber beteiligt war, der beruflich als Förster tätig ist.
Unter den sechs unten aufgeführten Standpunkten, die die Belange aller Gebietsvereine zum Ausdruck bringen, ist es dem Hunsrückverein ein wichtiges Anliegen gewesen, die Rolle des Waldes als Schutz von Bodendenkmalen zu betonen und sich für einen künftig besseren Schutz einzusetzen.
Denn gerade für den Hunsrück mit seiner ausgedehnten Waldfläche und seiner reichhaltigen Geschichte ist das von großer kultureller Bedeutung.
Den gesamten Beitrag zu den Bodendenkmalen im Hunsrück lesen Sie in dem neuen Jahrbuch 2026, das im Oktober 2025 erscheint.
Stellungnahme anlässlich des Referentenentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vom DWV finden Sie in diesem Dokument
- PDF Stellungnahme Deutscher Wanderverband (Adobe Acrobat Reader erforderlich)
Weiterführende Links
- Deutscher Wanderverband übernimmt Verantwortung im und für den Wald (Oktober 2023)
- BMLEH – Wald in Deutschland – Bundeswaldgesetz (12. Februar 2025)